statuten
Art. 1 name & sitz
Art. 2 zweck
- Organisieren von Anlässen für Kinder in kulturellen-, kreativen- und sportlichen Bereichen sowie Förderung einer sinnvollen Freizeitgestaltung
- Integrationsförderung von Neuzuzügern oder Familien aus anderen Kulturen durch Organisieren von Familienanlässen
- Plattform für den Austausch unter Eltern
- Durchführung oder Unterstützung von Elternbildungsveranstaltungen
- Betreiben oder unterstützen der Babysitter-Vermittlung
- Der Verein strebt eine zweckmässige Zusammenarbeit mit Organisationen ähnlicher Zielsetzungen an.
Art. 3 mittel
- Mitgliederbeiträgen, welche von der Generalversammlung auf Antrag des Vorstandes festgesetzt werden
- Erträgen aus Projekten und Veranstaltungen
- Beiträgen der politischen Gemeinde oder anderer Organisationen
- Freiwilligen Zuwendungen (Sponsorengelder, Schenkungen, Spenden, etc.)
Der Verein arbeitet weder wirtschaftlich noch gewinnorientiert. Sollte der Verein Gewinn erwirtschaften, wird auf eine Gewinnverteilung bzw. auf die Ausschüttung von Dividenden und Tantiemen verzichtet. Der Gewinn muss vom Verein zweckgebunden eingesetzt werden.
art. 4 mitgliedschaft
art. 5 austritt
art. 6 vereinsjahr
art. 7 organe
- Die Mitgliederversammlung
- Der Vorstand
- Die Revisionsstelle
art. 8 mitgliederversammlung
- Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
- Abnahme der Jahresrechnung sowie Entlastung der Kassierin und des Vorstandes
- Abnahme des Jahresberichtes des Vorstandes
- Abnahme des Budgets
- Wahl des Vorstandes und der Rechnungsrevisoren
- Wahl von Ehrenmitgliedern auf Vorschlag des Vorstandes
- Wahl des Präsidenten bzw. der Präsidentin auf Vorschlag des Vorstandes
- Anträge des Vorstandes und der Mitglieder
- Festsetzung der Mitgliederbeiträge
- Genehmigung von neuen Statuten bzw. Statutenänderungen
- Auflösung des Vereins
Jede rechtzeitig einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Sie wird von der Präsidentin bzw. dem Präsidenten geleitet; im Verhinderungsfall von dessen Stellvertretung (im Idealfall VizepräsidentIn).
art. 9 der vorstand
- VorsitzendeR/PräsidentIn
- VizepräsidentIn
- KassierIn
- AktuarIn
- Mindestens 1 BeisitzerIn
Wenn eines oder mehrere Ämter nicht besetzt werden, bleibt der Vorstand trotzdem handlungsfähig. Der Vorstand ist zuständig für alle Geschäfte, die nach Statuten nicht ausdrücklich der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. Dies umfasst zum Beispiel:
- Führen der laufenden Geschäfte
- Erarbeitung des Jahresprogramms unter Berücksichtigung von Art. 2 Zweck
- Aufnahme von Neumitgliedern
- Erstellen eines Jahresberichtes, der Jahresrechnung und des Budgets
- Vollzug der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
- Vertretung gegenüber Behörden, anderen Organisationen und Drittpersonen
- Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung
Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich. Tatsächliche Spesen werden vergütet. Der Vorstand erhält eine Sitzungspauschale von max. 100.- Fr. pro Vereinsjahr. In Sonderfällen sind weitere Vergütungen möglich, die an der Mitgliederversammlung zu begründen sind.